Jeder Kunde des Busbahnhofs Varna kann an den drei Fahrkartenschaltern im Gebäude des Busbahnhofs ein Busticket erwerben. Mit dem Kauf eines Bustickets erklären sich die Nutzer der Dienstleistungen des Busbahnhofs mit den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen für die Personenbeförderung einverstanden:

  1. Mit diesem Ticket schließt das Verkehrsunternehmen einen Beförderungsvertrag mit dem Fahrgast ab und übernimmt seine Verantwortung gemäß den Artikeln 42 bis 48 des bulgarischen Straßenverkehrsgesetzes für den Kraftverkehr (veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 82 vom 17.09.1999, geändert und ergänzt durch Nr. 11 vom 31.01.2002).
  2. Der Inhaber des Tickets ist während der Reise gegen das Risiko eines Unfalls versichert.
  3. Das Verkehrsunternehmen gewährleistet dem Inhaber eines gültigen Tickets die Beförderung mit dem Bus auf der angegebenen Strecke sowie die Mitnahme von persönlichem Gepäck in Form eines Koffers und einer Handtasche bzw. Handgepäcktasche.
  4. Der Fahrgast ist verpflichtet, die auf dem Ticket angegebenen Daten unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen und sich vor dem Kauf des Tickets über alle für ihn relevanten Informationen zu informieren.
  5. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Reisebeginn wird der volle Ticketpreis nicht erstattet. Dies gilt auch für verlorene oder gestohlene Tickets.
  6. Der Wert eines ungenutzten Tickets wird nicht erstattet. Nach der Abfahrt des Busses erfolgt keine Rückerstattung für eine nicht angetretene Reise.
  7. Das Verkehrsunternehmen übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Tickets. Für verlorene oder gestohlene Tickets werden keine Duplikate ausgestellt.
  8. Das Verkehrsunternehmen haftet nicht für Verspätungen, die auf objektive Ursachen zurückzuführen sind.
  9. (Geändert am 21.10.2013) Kann die Reise aus Verschulden des Verkehrsunternehmens nicht durchgeführt werden, richten sich die Rechtsbeziehungen zum Fahrgast nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des tatsächlich ausführenden Verkehrsunternehmens unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 79 ff. des bulgarischen Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge.
  10. Der Fahrgast haftet persönlich für Schäden, die er am Fahrzeug verursacht.
  11. Das Rauchen im Bus ist während der gesamten Reise verboten.
  12. Der Fahrgast ist verpflichtet, das Ticket auf Verlangen den Kontrollorganen der Exekutivagentur für Kraftverkehrsverwaltung, der Verkehrspolizei sowie den internen Kontrollorganen des Verkehrsunternehmens zur Überprüfung vorzulegen.